Ablauf
Schritt 1 Therapeutische Sprechstunde
Telefonisch vereinbaren wir einen Termin für die Therapeutische Sprechstunde. Im ersten Termin lernen wir uns kennen und besprechen das Anliegen. So kann ich die Art und Schwere der Problematik erfassen und Vorschläge zur Behandlung machen. Auf der Grundlage der Anamnese wird dann eine Diagnose erstellt. Auch bei einer Jugendlichentherapie ist an dieser Stelle das Gespräch mit den Eltern wichtig und hilfreich, auch wenn sie im Laufe der Therapie dann weniger oder gar nicht mehr einbezogen werden.
In bis zu fünf unverbindlichen Therapeutischen Sprechstunden klären wir Fragen wie:
- Sind Beratungsgespräche ausreichend, oder ist eine Therapie sinnvoll?
- Ist eine ambulante Psychotherapie oder eine stationäre Therapie empfehlenswert?
- Sollte eine vertiefte Diagnostik angeschlossen werden?
Sollte es nicht gelingen, einen passenden Termin für die Therapie zu finden, helfe ich bei der Vermittlung an Kollegen/ Kolleginnen.
Als Therapeutin unterliege ich selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht.
Bitte zur ersten Stunde die Versichertenkarte und ggf. Vorbefunde in Kopie mitbringen.
Bei getrenntlebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht für minderjährige Kinder muss eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils eingeholt werden.
Eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten können Sie hier runterladen.
Schritt 2 Antragstellung bei der Krankenkasse
Entscheiden wir uns dafür, eine Therapie zu beantragen, besprechen wir den Behandlungsplan und stellen den Antrag bei der Krankenkasse. Dafür ist ein „Konsiliarbericht“ nötig. Er wird von einem Arzt oder Ärztin ausgefüllt. Der ärztliche Blick ist sinnvoll, um eventuelle körperliche Ursachen der Probleme auszuschließen oder aber eine Mitbehandlung in die Wege zu leiten. Dies kann z.B. bei dauerhaften Schmerzen (Bauch-, Kopf-, Rückenschmerzen) sehr wichtig sein.
Meist empfiehlt es sich, zunächst eine Kurzzeittherapie (24 Stunden) zu beantragen. Im zweiten Schritt können bei Bedarf weitere Stunden als Langzeittherapie (bis 150 Stunden) beantragt werden.
In der Kindertherapie werden die Eltern eng mit einbezogen. Die Stunden finden dann etwa 1-2x im Monat statt. In der Jugendlichentherapie werden die Eltern nach Absprache mit dem Jugendlichen einbezogen.
Schritt 3 Beginn der Therapie
Mit der Genehmigung der Krankenkasse startet die Therapie. In der Regel finden die Therapiestunden wöchentlich statt. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. Die Gesamtdauer der Therapie richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Damit eine Therapie erfolgreich sein kann, sind Regelmäßigkeit, Einhaltung der Termine, Motivation und Offenheit aller Beteiligten sehr entscheidend.